AKTUELLE HINWEISE UND INFORMATIONEN

Bildquelle: Canva

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Bild: KI-generiert

Liebe Eltern,


ab sofort können Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit online stellen – schnell & unkompliziert!


Ihre Vorteile:

  • Antrag von überall aus
  • Sofortige Eingangsbestätigung
  • Kein Gang zur Verwaltung, keine Post
  • Unterlagen einfach hochladen
  • Prüffunktion hilft, Fehler zu vermeiden

Frist: 16.03.2026


? So geht’s: Link aufrufen → Daten eingeben → Unterlagen hochladen → absenden


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Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig und vollständig ein. ?

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Bild: KI-generiert

Wenn die Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Kindes, das an einer Aktion der Kommunalen Jugendarbeit teilnimmt, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem SGB II/SGB XII sind, haben sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Aktuell betragen die Bearbeitungszeiten für einen BuT-Antrag bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zwischen 4 und 6 Monate.
Bitte stellen Sie aus diesem Grund rechtzeitig bei Kreisverwaltung oder Job-Center die Anträge für eine Übernahme der Teilnahmebeiträge Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.

BuT-Anträge erhalten Sie direkt bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in des Job-Centers oder der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder können auch auf den jeweiligen Internetauftritten runtergeladen werden. 
Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in steht Ihnen auch bei allen Fragen zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ gern zur Verfügung.

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ACHTUNG: 
Vorgabe für die Überweisung von Teilnahmebeiträgen 
der Kommunalen Jugendarbeit

Geben Sie bitte bei der Überweisung von Teilnahmebeiträgen der Kommunalen Jugendarbeit immer die Verbandsgemeinde Weißenthurm als Zahlungsempfänger an.

Wenn zukünftig als Zahlungsempfänger "That's it" oder "Kommunale Jugendarbeit" mit der IBAN der VG Weißenthurm verwendet wird, wird die Zahlung höchstwahrscheinlich von den Banken abgelehnt.

Warum?
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen verpflichtend prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt – ein Vorgang namens «Verification of Payee» (VoP), der Betrug verhindern soll. Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung getätigt werden.
Bei Abweichungen erhalten Sie eine Rückmeldung und können die Zahlung auf eigenes Risiko trotzdem ausführen, allerdings mit dem Risiko eines Fehlers, da die Bank dann nicht für die Ausführung haftet.

Was ist neu?
Pflicht für Banken: 
Banken und Sparkassen müssen ab diesem Datum überprüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur IBAN passt. 

Zweck: 
Ziel ist die Vermeidung von Fehlern, Zahlendrehern und Betrugsfällen im europäischen Zahlungsverkehr. 

Geltungsbereich: 
Die Regelung gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen

Was bedeutet das ?

Überprüfen Sie, ob der Name des Zahlungsempfängers, den Sie eingeben, exakt dem Namen des Kontoinhabers entspricht. 

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VG WEIßENTHURM-PASS

Zum 1. Januar 2020 hat die Verbandsgemeinde Weißenthurm den „VG Weißenthurm-Pass“ eingeführt. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich tätige Menschen und Personen mit geringem Einkommen. Neben verbandsgemeindeeigenen Leistungen konnten auch externe Partner für den „VG Weißenthurm-Pass“ gewonnen werden.

Das Angebot des „VG Weißenthurm-Passes“ ist umfangreich und umfasst u.a. 25 % Ermäßigung auf alle Angebote der kommunalen Jugendpflege, soweit diese durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm getragen werden.

Nähere Informationen zum VG Weißenthurm-Pass und dessen Beantragung finden Sie HIER.