AKTUELLE HINWEISE UND INFORMATIONEN

ACHTUNG: 
Vorgabe für die Überweisung von Teilnahmebeiträgen 
der Kommunalen Jugendarbeit

Geben Sie bitte bei der Überweisung von Teilnahmebeiträgen der Kommunalen Jugendarbeit immer die Verbandsgemeinde Weißenthurm als Zahlungsempfänger an.

Wenn zukünftig als Zahlungsempfänger "That's it" oder "Kommunale Jugendarbeit" mit der IBAN der VG Weißenthurm verwendet wird, wird die Zahlung höchstwahrscheinlich von den Banken abgelehnt.

Warum?
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen verpflichtend prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt – ein Vorgang namens «Verification of Payee» (VoP), der Betrug verhindern soll. Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung getätigt werden.
Bei Abweichungen erhalten Sie eine Rückmeldung und können die Zahlung auf eigenes Risiko trotzdem ausführen, allerdings mit dem Risiko eines Fehlers, da die Bank dann nicht für die Ausführung haftet.

Was ist neu?
Pflicht für Banken: 
Banken und Sparkassen müssen ab diesem Datum überprüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur IBAN passt. 

Zweck: 
Ziel ist die Vermeidung von Fehlern, Zahlendrehern und Betrugsfällen im europäischen Zahlungsverkehr. 

Geltungsbereich: 
Die Regelung gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen

Was bedeutet das ?

Überprüfen Sie, ob der Name des Zahlungsempfängers, den Sie eingeben, exakt dem Namen des Kontoinhabers entspricht. 

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Sehr gern machen wir an dieser Stelle auf eine Veranstaltung aufmerksam, die das Forstamt Koblenz in Zusammenarbeit mit der REMET und der WFG des Landkreises Mayen-Koblenz für Kinder ab 7 Jahren anbietet:

Bildquelle: Forstamt Koblenz

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Bildquelle: Landesjugendring Rheinland-Pfalz

Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekte, Freizeitaktivitäten? Euch fehlen Materialien für die Gruppenarbeit? Ihr möchtet Mitglieder in eurer Gruppe unterstützen, damit sie auf die Ferienfreizeit mitkommen können? Ihr wollt Jugendlichen in Entwicklungsländern helfen?

...dann macht mit bei der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz!!!

Alle weiteren Infos findet ihr HIER.

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Der Jahresbericht 2024 der Kommunalen Jugendarbeit ist fertig und kann per Klick auf die u.a. Grafik runtergeladen werden:

Bildquelle: Kommunale Jugendarbeit "That's it"

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VG WEIßENTHURM-PASS

Zum 1. Januar 2020 hat die Verbandsgemeinde Weißenthurm den „VG Weißenthurm-Pass“ eingeführt. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich tätige Menschen und Personen mit geringem Einkommen. Neben verbandsgemeindeeigenen Leistungen konnten auch externe Partner für den „VG Weißenthurm-Pass“ gewonnen werden.

Das Angebot des „VG Weißenthurm-Passes“ ist umfangreich und umfasst u.a. 25 % Ermäßigung auf alle Angebote der kommunalen Jugendpflege, soweit diese durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm getragen werden.

Nähere Informationen zum VG Weißenthurm-Pass und dessen Beantragung finden Sie HIER.

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